Das Testament
Es ist auf jeden Fall sinnvoll ein Testament zu verfassen. Auch junge Ehepaare solltenüberlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebendeEhegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!Das eigenhändige Testament muß handschriftlich verfaßt und unterschrieben sein. Ehe-paare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beidedas von einem Ehepartner handschriftlich verfaßte Testament unterschreiben. Unter-schriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmißverständnisseentstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzu-halten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, so gebenSie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.
Die Vorsorge-Versicherung
Durch die Streichung des Sterbegeldes ist es in vielen Fällen sinnvoll, solche Zusatzver- sicherungen abzuschließen. Dies kann auch im Ramen des Bestattungsvorsorgever- trages geschehen. Fragen Sie uns auch zu diesem Thema. Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch mit Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen Wahlvereinbaren.
Der Bestattungsvorsorge-Vertrag
Ein Bestattungsvorsorge-Vertrag kann auf unterschiedliche Art und Weise abgeschlossenwerden. Erstens kann man bei uns die eigene Bestattung, oder die eines Angehörigen festlegen, d. h. sämtliche Daten und Wünsche werden aufgenommen. Es ist keine Voraus-zahlung oder Unterschrift zu leisten. Diese Art der Vorsorge bindet nicht an uns, sie kannjederzeit aufgelöst werden. Zweitens gibt es die Möglichkeit die Beerdigung finanziellabzusichern. In diesem Fall arbeiten wir mit der
zusammen. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde gegründet, um Bestattungs- vorsorgegelder treuhänderisch zu verwalten - zur Sicherhait für den Vorsorgekunden und für den Bestatter. In der heutigen Rechtsform als Aktiengesellschaft ist dieTreuhand seit August 1996 im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf eingetragen. Sie unterliegt somit dem strengen deutschen Aktienrecht.